Verordnung
Gesetzlich versicherte Patienten sollen auf Veranlassung der Krankenkasse innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung mit der Behandlung beginnen, bei berufsgenossenschaftlichen Verordnungen (Arbeitsunfall) bereits nach 14 Tagen und bei Verordnungen von der Bundeswehr innerhalb von 3 Wochen. Wir sind verpflichtet, diese Vorgaben der Krankenkassen einzuhalten.
Bei Privatrezepten gibt es keine Einschränkungen.
Wir wissen, dass die Massage den Körper entspannt, jedoch ist bei Beschwerden in den meisten Fällen eine andere therapeutische Intervention langfristig sinnvoller, um die Schmerzen nachhaltig in den Griff zu bekommen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir aus versicherungstechnischen Gründen ausschließlich die auf dem Rezept verordnete Therapie (MT, KG etc.) durchführen.
Die Anzahl der verschreibbaren Physiotherapiesitzungen pro Jahr variiert je nach individuellen Faktoren wie medizinischen Problemen, ärztlicher Diagnose und Gesundheitsrichtlinien. Es gibt keine allgemeingültige Regelung, und die Verschreibungshäufigkeit wird vom behandelnden Arzt bestimmt. Der Therapieplan kann anfangs höher sein und wird entsprechend dem Fortschritt des Patienten angepasst. Physiotherapie ist oft Teil eines umfassenden Behandlungsplans, der regelmäßig überprüft und angepasst wird. Bei Fragen zur Verschreibungshäufigkeit ist eine direkte Rücksprache mit dem Arzt oder Physiotherapeuten ratsam, um genaue Informationen für den individuellen Fall zu erhalten.